Telekommunikationssysteme
 

Service und Support

Ab 1. August 2016 heißt es: Freie Wahl für jeden Anschluss! Denn dann tritt die gesetzliche Neuregelung zur Routerfreiheit in Kraft. Was genau bedeutet das?

  1. Das neue Gesetz legt die „Dose an der Wand“ als passiven Netzabschlusspunkt fest. Der Anwender kann so das Endgerät seiner Wahl an jedem Anschluss einsetzen – egal ob DSL, Kabel oder Glasfaser. 
  2. Im Zuge dessen sind die Provider zur Herausgabe der Zugangsdaten verpflichtet. Diese benötigt der Anwender, um mit dem eigenen Endgerät auch am Kabelanschluss vom schnellsten Heimnetz zu profitieren.

Ein wichtiger Meilenstein ist gesetzt: Die FRITZ!Box 6490 Cable ist startklar